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Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Rettungsdienst der Malteser Wesel und den Einsatzdiensten können Sie unter mpg-sicherheit(at)malteser-wesel(dot)de kontaktieren.